Das Regelwerk
Die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 96/92/EG, die am 19. Februar 1997 in Kraft getreten ist, bildete das europäische Fundament für eine grundlegende Neuordnung des Elektrizitätsbereiches. Diese wurde mit Inkrafttreten am 4. August 2003 durch eine neue Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2003/54/EG ersetzt. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur stufenweisen Öffnung des Elektrizitätsmarktes für alle Kunden bis spätestens 1. Juli 2007. Darüber hinaus sind die verpflichtende Einrichtung einer Regulierungsbehörde, die Umsetzung des Legal Unbundling und von verschiedenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zentrale Elemente der neuen Richtlinie.
Die Umsetzung der Richtlinie 96/92/EG ins innerstaatliche Recht erfolgte 1998 zunächst durch das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), welches den österreichischen Elektrizitätsmarkt nur für einen Teil der Kunden öffnete. Demgegenüber sah die Novelle zum ElWOG im Energieliberalisierungsgesetz 2000 eine hundertprozentige Marktöffnung zum 1. Oktober 2001 vor.
Die maßgeblichen Grundsätze für die Umsetzung des Legal Unbundling in Österreich wurden auf Bundesebene mit dem ElWOG 2004 geschaffen.
Da das österreichische Elektrizitätsrecht eine Materie nach Art. 12 B-VG ist, versteht sich das ElWOG in vielen Bereichen als sogenanntes "Grundsatzgesetz". Das bedeutet, dass der Bund im ElWOG die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgegeben hat, die genauen Ausführungsbestimmungen finden sich aber in den sogenannten "Ausführungsgesetzen" der einzelnen Bundesländer.
Das für das Bundesland Tirol relevante Ausführungsgesetz ist das Tiroler Elektrizitätsgesetz (TEG) 2003 idgF 2007.
Tiroler Elektrizitätsgesetz - TEG 2003 idgF 2007